Der zuständige Vizepräsident der EU-Kommission, Andrus Ansip, sagte: “Das war das letzte Puzzleteil.” Ab dem 15. Juni könnten die Europäer in der EU ohne Roaminggebühren reisen.
Damit können die Zusatzkosten für Handynutzer im EU-Ausland wie geplant im Juni abgeschafft werden. Auf letzte Details verständigten sich die Vertreter des EU Parlaments und der Mitgliedstaaten in Brüssel.
Beide Seiten haben sich demnach darauf geeinigt, wie hoch die künftigen Roaming-Obergrenzen für den Großhandel sein sollen. Diese informelle Vereinbarung muss nun noch von allen EU-Mitgliedstaaten und dem gesamten Parlament bestätigt werden.
Hintergrund der Verständigung ist, dass Roaminggebühren für Kunden zwar wegfallen sollen, die europäischen Telekomunternehmen sich für die Auslandsnutzung ihrer Kunden aber weiterhin gegenseitig Kosten in Rechnung stellen können. Problematisch wäre das insbesondere für solche Anbieter geworden, die nicht über eigene Netze im Ausland verfügen. Diese Anbieter mussten für die Zustellung jedes Roaminganrufs ins Ausland bislang ein Zustellungsentgelt an den ausländischen Netzbetreiber bezahlen. Mit Wegfall der Roaminggebühren für die Endkunden dürfen sie diese Kosten aber den eigenen Kunden nicht mehr in Rechnung stellen.
Deshalb etabliert die EU für diese Zustellungsentgelte nun Obergrenzen von 3,2 Cent pro Minute für Anrufe und 1 Cent pro SMS. Für Datenvolumen sinken diese Obergrenzen schrittweise von zunächst 7,70 Euro pro Gigabyte ab dem 15. Juni auf schließlich 2,50 Euro pro Gigabyte ab dem 1. Januar 2022. Diese Kostendeckel liegen etwa 90 Prozent unter den aktuellen Begrenzungen.
Die finnische Europaabgeordnete Miapetra Kumpula-Natri, die das Thema im Europaparlament federführend betreute, sagte: “Die vereinbarten Obergrenzen sorgen dafür, dass die Anbieter überall in Europa ihre Kosten abdecken können, sind aber niedrig genug, um den Wettbewerb auf den europäischen Telekommärkten zu sichern.”
Abzuwarten bleibt, inwiefern sich die wegfallenden Roaminggebühren am Ende doch wieder Kosten steigernd auf die Kunden auswirken könnten. Die Mobilfunkanbieter könnten versuchen, die anfallenden Kosten beispielsweise in Form höherer Flatrate-Tarife einzupreisen.
Eine Einschränkung gibt es beim Roaming außerdem: Wer ab Juni auf die Idee kommen sollte, einen eventuell günstigeren Mobilfunkvertrag bei einem ausländischen Anbieter abzuschließen, um damit im Inland ohne Roaming zu telefonieren, könnte enttäuscht werden. Ein solches Ausnutzen der neuen Roaming-Regelung können die Mobilfunk-Anbieter nach einer vorigen Warnung an die Kunden verhindern und können bei übermäßiger Nutzung doch Zusatzgebühren erheben.
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